1. Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik müssen folgende Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein:

Grundvoraussetzung für alle Bewerber/innen ist die Fachoberschulreife (FOR), sowie

  • eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungshelfer/in u.a.)

oder alternativ:

  • eine Hochschulzugangsberechtigung (AHR/FHR) mit einem einschlägigen Praktikum von mind. 240 Stunden im sozialen Arbeitsfeld (z.B. auch Bundesfreiwilligendienst),

oder

  • eine abgeschlossene, nicht einschlägige Berufsausbildung mit einem Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten im Umfang von mindestens 240 Stunden

Anstelle der einschlägig abgeschlossenen Berufsausbildung gilt auch der Nachweis
des Bestehens der Prüfung der Fachhochschulreife (FHR) in Verbindung mit dem
Erwerb beruflicher Kenntnisse in folgenden Bildungsgängen: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens und Fachoberschule, Schwerpunkt Gesundheit und Soziales
(FOS 11 und 12).

Neben diesen Zugangsvoraussetzungen können durch die Schulleitung Einzelfallentscheidungen getroffen werden, wenn Bewerberinnen / Bewerber
über eine Hochschulzugangsberechtigung (AHR) verfügen und einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres, Zivildienst,
diakonisches Jahr, einjähriges Praktikum im Kinder– und Jugendbereich )
nachweisen können.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen,
wenden Sie sich bitte direkt an uns!