Textgenerierende KI in der Schule

Ministerium nimmt die Diskussion in einem Handlungsleitfaden in den Blick

Spätestens seitdem ChatGPT im vergangenen November für die Öffentlichkeit freigeschaltet wurde, ist klar: KI-Software wird das Lernen in der Schule verändern. Damit ist auch eine Diskussion in der Schullandschaft entbrannt: Wie geht man damit um? Dürfen KI-Anwendungen im Unterricht eingesetzt werden? Den vielen Fragen für den schulischen Alltag widmet sich das Ministerium für Schule und Bildung NRW in einem Handlungsleitfaden, den es auf seiner Website veröffentlicht hat. Mit ihm sollen Lehrende, Schulleitungen, Seminarausbildende und Angehörige der Schulaufsicht eine erste Information und Orientierung zu textgenerierenden KI-Anwendungen erhalten – „auch wenn die Fragen zu diesem Zeitpunkt noch nicht umfassend beantwortet werden können“, wie das Ministerium einschränkt und auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Aktualisierung verweist.

Eine Revolution im Klassenzimmer? – Im Bildungssektor wird das Thema ChatGPT heiß diskutiert. Foto: Alexandra Koch/Pixabay „Ein Verbot des Einsatzes von KI ist realitätsfern und nicht durchhaltbar“ – der einheitlichen Meinung der Wissenschaft schließt sich das Ministerium an. Der Einsatz von KI-Anwendungen werde in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es sei vielmehr sogar Aufgabe von Schule, im Sinne ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sich dem Thema zu öffnen. Das Stichwort lautet hier: Medienkompetenz. Es gelte, „die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts mit KI vertraut zu machen und gemeinsam im geschützten Raum zu erfahren, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren, welche Potentiale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können“, argumentiert das Ministerium. Schule dürfe sich vor dem Hintergrund nicht gegen textgenerierende KI-Anwendungen hermetisch abriegeln. Allerdings: „Der Umgang mit KI muss miteinander verhandelt werden und transparent und rechtlich abgesichert erfolgen.“

Datenschutz im Blick behalten

In seinem zwölfseitigen Handlungsleitfaden beschäftigt sich das Ministerium nach einem kurzen technologischen Exkurs über textgenerierende KI und ihre Schwachstellen mit praktischen Fragestellungen: Wie gehe ich damit um, wenn Schülerinnen und Schüler die KI nutzen, dies aber nicht angeben? Kann ich mit den Schülerinnen und Schülern Regeln vereinbaren, wie die Nutzung von KI in Texten gekennzeichnet werden kann? Welche rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen gelten für die Nutzung im Unterricht? Sensibilisiert wird beispielsweise dafür, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Anwendungen im Unterricht verschiedene rechtliche Aspekte – Verarbeitung, Auswertung und ggf. Weitergabe personenbezogener Daten – zu beachten seien. Eine Vertiefung zu dem Thema bieten erste Einschätzungen aus Sicht schulischer Datenschutzbeauftragter, die verlinkt sind.

Fragen, die den Unterrichtenden besonders unter den Nägeln brennen werden: Wie kann ich Täuschungsversuchen entgegenwirken? Das Ministerium rät, die Aufgabenstellungen so zu formulieren, dass sie weniger dafür anfällig sind ausschließlich von einer KI erledigt zu werden. Schlagworte für die Stellschrauben sind hier: Einbezug individueller Bezüge in die Lern- und Leistungsaufgaben, Format- oder Medienwechsel in der Aufgabe sowie formatives Assessment.

Benefits für den Unterricht 

Wie aus der KI im Unterricht auch Nutzen gezogen werden kann, zeigt das Ministerium aus zwei Blickwinkeln auf. Zum einen zur Unterstützung des Lernprozesses: Beispielsweise profitieren die Lernenden in Form von individuellen Hilfestellungen. So können sie sich schwierige Texte vereinfachen oder übersetzen lassen. „Zudem können sich die Lernenden Sachverhalte noch einmal erläutern und Nachfragen dazu beantworten und passende Beispiele oder Analogien suchen lassen“, führt das Ministerium als eines von vier Beispielen aus. Aber nicht nur die Schülerinnen und Schüler können Nutznießer sein. Zum anderen können auch Lehrkräfte Benefits aus der KI ziehen, wenn KI-Textgeneratoren in die Unterrichtsvorbereitungen einfließen. Das Spektrum reicht von Differenzierungsmöglichkeiten, Materialerstellung und Tests zur Diagnose über Ideen für die Durchführung des Unterrichts und die Vorstrukturierung einer Unterrichtsreihe bis hin zu Vorkorrekturen der von den Lernenden erstellten Produkte.

Moodle-Kurs bietet Unterrichtsbeispiele

Zur Vertiefung hat die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) einen dreiteiligen Moodle-Kurs erstellt. Hier können sich Lehrkräfte intensiver mit textgenerierenden KI-Anwendungen auseinandersetzen. Neben weiterführenden Informationen und Verweisen – z. B. auf unterschiedliche KI-Anwendungen – beinhaltet der Moodle-Kurs Unterrichtsbeispiele für verschiedenen Fächer und Schulstufen für die Thematisierung von textbasierter KI im Unterricht.